Allgemeine
Geschäftsbedingungen


Stand: August 2022

§ 1 Anbieter / Vertragsschluss

(1) Hundetagesbetreuung und Hundepension sind ein Angebot der Daily Dogs GmbH, Offakamp 25, 22529 Hamburg. Zuständiges Registergericht ist Amtsgericht Hamburg. HRB165948. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.
(2) Sämtliche Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
(3) Anmeldungen zu Angeboten von DAILY DOGS können mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Sie werden mit Bestätigung durch DAILY DOGS wirksam.
(4) Ein Anspruch auf Teilnahme an den Angeboten von DAILY DOGS besteht nicht. Der Vertragsschluss kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
(5) Jedem Vertragsschluss geht ein Erstgespräch voraus, in welchem der Hundehalter ausführlich über Art der Unterbringung und Beschäftigung bei DAILY DOGS informiert wird. Es besteht Gelegenheit zum Probeaufenthalt.
(6) Der Hundehalter informiert DAILY DOGS in dem Erstgespräch über Besonderheiten des Hundes, zum Beispiel Erkrankungen, abweichendes Sozialverhalten, besondere Ernährungsformen und Untugenden. Der Hundehalter versichert, dass insoweit gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgetreu sind. Sie sind Vertragsgrundlage. Soweit sich im Laufe der Geschäftsbeziehung, insbesondere vor Inanspruchnahme weiterer Unterbringungszeiten Änderungen ergeben, so sind diese durch den Hundehalter unaufgefordert mitzuteilen.
(7)Sämtliche festgelegten Betreuungsdetails (Dauer / Kosten / Sondervereinbarungen) werden im Betreuungsvertrag niedergelegt.

§ 2 Leistungen / Laufzeiten / Begriffsbestimmungen

(1) Angeboten werden Hundepension und Hundetagesbetreuung.
(2) Unter Hundepensionen im Sinne dieser Bedingungen ist die mehrtägige Betreuung von Hunden mit zumindest einer Übernachtung zu verstehen.
(3) Unter Hundetagesbetreuung im Sinne dieser Bedingungen ist die tageweise Betreuung von Hunden ohne Übernachtung zu den üblichen Geschäftszeiten zu verstehen.
(4) Soweit der Hundehalter regelmäßige Betreuung in der Hundepension oder der Hundetagesbetreuung in Anspruch nimmt, so schließen die Parteien insoweit einen Vertrag mit unbestimmter Laufzeit. Von einem befristeten Vertrag ist auszugehen, soweit die einmalige Betreuung für einen konkreten Zeitraum vereinbart wird.

(5) Optionen: „Krallenabo“- DAILY DOGS kürzt/pflegt die Krallen des Betreuungshundes nach Bedarf bzw. auch auf Hinweis des Hundehalters; „Bürstabo“ – DAILY DOGS bürstet regelmäßig nach Bedarf bzw. auch auf Hinweis des Hundehalters das Fell des Betreuungshundes; „Kauartikelabo“ – DAILY DOGS versorgt den Betreuungshund während der Betreuung mit Kauartikeln, welche dann nicht vom Hundehalter gestellt werden müssen. Die Größe des Kauartikelabos ergibt sich dabei aus der Kombination Anzahl Betreuungstage und Größe des Hundes.

§ 3 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

(1) Aufgenommen werden nur Hund, für die eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht und die in einem öffentlichen Haustierregister registriert sind.
(2) Voraussetzung ist ferner gültiger Impfschutz nach den aktuellen Empfehlungen der StIKo-Vet (SHPLT) und Freiheit von ansteckenden Erkrankungen und Parasiten.

(3) Die Voraussetzungen zu § 3 (1) und zu § 3 (2) sind nachzuweisen durch Vorlage geeigneter Unterlagen, insbesondere des Versicherungsscheins, des Registrierungsnachweises, des Impfausweises und einer tierärztlichen Bescheinigung.
(4) Für die Parasitenfreiheit ist sicherzustellen, dass der Hund in den 4 Wochen vor Betreuungsantritt eine „Spot-On“ Zecken- und Flohprophylaxe erhält oder zum Zeitpunkt der Aufnahme ein Parasitenhalsband trägt. Der Hund ist entweder regelmäßig in Dreimonats-Rhythmus oder eine Woche vor Betreuungsantritt zu entwurmen.

(5) Die Aufnahme von Hündinnen, die läufig sind oder während der geplanten Unterbringungszeit läufig werden, bedarf der gesonderten Absprache und Zustimmung durch DAILY DOGS.
(6)Mit Vertragsschluss erhält der Hundehalter das Informationsblatt „Betreuung Ihres Hundes bei DAILY DOGS“. Der Hundehalter verpflichtet sich die dort aufgeführten Unterlagen, Zubehör und etwaige Futterrationen (vergl. § 3 (3)) mitzubringen.

§ 4 Angebote und Preise

(1) Die Grundlage der Kostenberechnung ist das jeweils bei Vertragsschluss gültige Preis- und Leistungsverzeichnis (www.daily- dogs-hamburg.de).
(2) Die Preise verstehen sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, welche bei Rechnungslegung mit ausgewiesen wird. Der Gesamtpreis ist ausgewiesen.

(3) Die Abrechnung erfolgt angebotsbezogen; die Leistungen der Tagesbetreuung werden in der Regel monatlich, die Leistungen in der Hundepension vor Beginn des Betreuungszeitraumes berechnet.
(4) Zusätzlich während der Betreuungszeit in Anspruch genommene oder angefallene Leistung werden, ebenso wie Auslagen und Vergütungen Dritter, nach Abschluss des Betreuungszeitraumes berechnet. Gleiches gilt für eine notwendige Tarifnachberechnung, wenn tatsächlich ein anderer Leistungstarif in Anspruch genommen wird als bei Vertragsschluss vereinbart. (5) Die Nachberechnungen sind mit Rechnungslegung, bei Abholung des Hundes, zum Ausgleich fällig.

(6) DAILY DOGS behält sich Anpassung und Aktualisierungen des Preis-, und Leistungsverzeichnis für die Zukunft vor. Diese werden im laufenden Vertragsverhältnis mit einer Frist vor Inkrafttreten von zwei Monaten bekanntgegeben.

§ 5 Kündigung / Stornierungen

(1) Soweit der Hundehalter mit DAILY DOGS über einen konkreten Zeitraum einen Betreuungsvertrag (vergl. § 2) geschlossen hat, endet der Vertrag mit Ablauf des vorgesehenen Betreuungszeitraumes ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung wird im Übrigen ausgeschlossen.
(2) Soweit ein regelmäßiges Betreuungsverhältnis unbestimmter Laufzeit vereinbart worden ist, kann dieses ordentlich mit einer Frist 4 Wochen zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(3) Von der Regelung zu § 5 (1) und § 5 (2) unberührt bleibt das Recht beider Parteien den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit außerordentlich (fristlos) zu kündigen. Die Geldungmachung etwaiger Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(4) Als wichtiger Grund im Sinne des § 5 (3) liegt insbesondere dann vor, wenn der Hundehalter bei Vertragsschluss vorsätzlich falsche Angaben zu Gesundheit und Verhalten des Hundes gemacht hat oder das Tier gesundheitlich Auffälligkeit / Verhaltensstörungen zeigt, die das übliche Maß übersteigen.

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-Fortsetzung-
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: März 2020

(5)Stornierungen im Bereich der Hundepension sind für den Hundehalter bis zu 4 Wochen vor Betreuungsbeginn kostenfrei. Bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor Betreuungsbeginn ist DAILY DOGS berechtigt, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % der ursprünglichen Kosten zu berechnen, bei Stornierungen ab der 2 Woche vor Betreuungsbeginn ist DAILY DOGS berechtigt pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100 % der ursprünglich vereinbarten Kosten zu fordern.

(6) Im Bereich der Hundetagesbetreuung sind preiswirksame Stornierungen für den Hundehalter grundsätzlich nicht möglich, da eine bestimmte Anzahl Betreuungstage/Woche vereinbart wurde und die Betreuungsplätze entsprechend vorgehalten werden. (7) Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Hundehalter vorbehalten.
(8) Pausieren der Tagesbetreuung z.B. bei Urlaub ist für 2 Kalenderwochen pro Jahr möglich, bei rechtzeitiger Voranmeldung von mindestens 2 Kalenderwochen. Bei volljähriger Beitragszahlung wird der für den Zeitraum der Pausierung fällige Betreuungspreis im Januar des Folgejahres gutgeschrieben. Der Anspruch verfällt bei unterjähriger Kündigung von Seiten des Hundehalters.

(9) Tarif- bzw. Preismodellwechsel sind mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Die Änderung muss schriftlich beauftragt werden.

§ 6 Haftung

(1) Die Tierhaltereigenschaft nach § 833 Abs. 1 BGB bleibt während des Aufenthaltes des Hundes und der Nutzung sämtlicher Angebote von DAILY DOGS unberührt. DAILY DOGS ist während des Aufenthaltes des Tieres Tieraufseher im Sinne des § 834 BGB.
(2) DAILY DOGS versichert sorgfältig und artgerechte Betreuung des Hundes während des vereinbarten Betreuungszeitraumes. Dies unter Berücksichtigung der mitgeteilten Besonderheiten / Verhaltensauffälligkeiten sowie den aus fachkundiger Beobachtung des Hundes ergebenden Notwendigkeiten.

(3) Für den Fall, dass der Gruppenhaltung (Auslauf / Beschäftigung) zugestimmt worden ist, ist sich der Hundehalter der Tatsache bewusst, dass die Betreuung von mehreren Hunden unter Berücksichtigung der jeweiligen eigenen tierischen Gefahr stets gefahrgeneigt ist und veranlasst die Betreuung auf eigenes Risiko. Insbesondere kann es in der Hundegruppe auch unter fachgerechter Aufsicht zu artgerechten Raufspielen und Auseinandersetzungen von Hunden kommen. Hierbei können Verletzungen der Tiere entstehen, welche unter Umständen der tierärztlichen Versorgung bedürfen.

(4) Für den Fall, dass der Hundehalter entgegen seiner vertraglichen Verpflichtung nicht mitteilt, dass eine zur Betreuung übergebene Hündin läufig ist oder läufig wird, haftet DAILY DOGS nicht für eine etwaige Bedeckung des Tieres und daraus entstehender Kosten. Diese trägt der Tierhalter.
(5) Der Hundehalter ist sich bei Übergabe des Tiers der Tatsache bewusst, dass die Fremdbetreuung des Hundes durch DAILY DOGS unter Umständen dazu führen kann, dass das Tier – soweit es gesondert im Training steht – Trainingsrückstände oder abweichendes Verhalten zeigt. Insoweit veranlasst er die Betreuung auf eigenes Risiko.

(6) DAILY DOGS ist eine Haftung für Schäden im Rahmen des gesetzlich zulässigen freigestellt. Es besteht mithin keine Haftung mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Es erfolgt auch keine Haftungsfreistellung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ein etwaiger Schaden wird begrenzt auf einen vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

(7) Eine Haftung für mitgegebene Gegenstände (Decken, Halsbänder, Leinen, Steuermarken) wird nicht übernommen. Die Tiere sind gebrauchstauglich, jedoch nicht besonders werthaltig auszustatten.

§ 7 Tierärztliche Versorgung

(1) Sollte sich ein Hund während der Betreuungszeit von DAILY DOGS aus welchem Grund auch immer verletzen oder aus anderem Grunde der tierärztlichen Behandlung bedürfen, wird DAILY DOGS den Kunden unmittelbar informieren und das Vorgehen mit ihm abstimmen.
(2) Sollte der Hundehalter nicht erreichbar sein oder ein besonderes Eilbedürfnis (Gefahr in Verzug) im Hinblick auf das Tierwohl oder die betrieblichen Abläufe bestehen, ermächtigt dieser DAILY DOGS unmittelbar ein Tierarzt aufzusuchen und diejenigen Maßnahmen zu veranlassen, welche tiermedizinisch notwendig sind.

(3)Von den hierfür entstehenden Kosten stellt der Tierhalter DAILY DOGS frei. DAILY DOGS wird ermächtigt, den Tierbehandlungsvertrag mit dem Tierarzt als Vertreter des Tierhalters zuschließen.
(4) Gleiches gilt, soweit das betreute Tier nicht über den angegebenen Impfschutz oder wirksame Parasitenprophylaxe verfügt. (5) Sollte ein Hund während der Betreuungszeit von DAILY DOGS versterben, so wird der Tierkörper auf Wunsch des Hundehalters zur sachgerechten Verwahrung und abschließenden Entscheidung zum weiteren Fortgang (Kremierung / Sektion o. ä.) zu einem Tierarzt / Krematorium geben. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.

§ 8 Haus-, und Platzordnung / Hol-, und Bringzeiten / Abholung

(1) DAILY DOGS übt das Hausrecht auf dem Betriebsgelände „Offakamp 25 in 22529 Hamburg“ aus. Den Anordnungen der Inhaberinnen und Ihrer Erfüllungsgehilfen ist zwingend Folge zu leisten
(2) Auf dem gesamten Gelände besteht Rauchverbot. Hunde sind zwingend angeleint zu führen.
(3) Die Hunde können täglich zwischen 7.00 Uhr und 10.30 Uhr gebracht und müssen bis jeweils 20.00 Uhr wieder abgeholt werden. Nach 20.00 Uhr besteht keine Verpflichtung zur Herausgabe.

(4) Wird ein Hund trotz beendetem Betreuungszeitraum von dem Hundehalter absprachelos nicht abgeholt, so ist DAILY DOGS berechtigt das Tier spätestens mit Ablauf des zehnten Tages zur weiteren Unterbringung an ein Tierheim oder eine andere geeignete Stelle zu geben. Die Kosten fallen dem Hundehalter zur Last.

§ 9 Urheberrecht

(1) Sämtliche Inhalte der Homepage von DAILY DOGS oder der im Rahmen der Angebote übergebenden Materialien sind geistiges Eigentum der DAILY DOGS GmbH und unterliegen ihrem Urheberrecht. Die Verarbeitung, Veröffentlichung und Vervielfältigung zu anderen als eigenen privaten Zwecken – auch auszugsweise – Bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3)Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleiben die rechtlichen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem Gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis und so die mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.

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